Kosten
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz bestimmt, für welche Tätigkeiten eines Anwaltes Gebühren in welchem Umfang anfallen. Das RVG regelt die Vergütung eines Anwalts, welches bei der Berechnung des Honorars regelmäßig den sogenannten Gegenstandswert zugrunde legt. Dieser bemisst sich z.B. nach der Forderungshöhe, dem Nachlasswert oder der Schadenshöhe.
Sofern Sie nur über geringes Einkommen verfügen sowie Ihr Vermögen unterhalb bestimmter Grenzen liegt, können wir für Sie Beratungshilfe für eine beratende und außergerichtliche Tätigkeit bzw. Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe für eine gerichtliche Vertretung beantragen. Im Falle der Bewilligung von Prozess- und Verfahrenskostenhilfe übernimmt die Staatskasse für Sie die Gerichtskosten sowie die hiesigen Anwaltskosten.
Bitte bringen Sie entsprechende Belege wie z. B. Ihren SGB II-Bescheid, Lohnbescheinigung, etc. zu Ihrem Beratungsgespräch mit oder reichen Sie diese während der Bürozeiten einfach ein, so dass wir den entsprechenden Antrag gemeinsam mit Ihnen stellen können.
Haben Sie weitere Fragen, beraten wir Sie auch gern telefonisch oder persönlich in unserer Kanzlei.